Vertreterversammlung Aufgaben und Mitglieder - 13. Amtsperiode

Die Vertreterversammlung übernimmt vor allem folgende wichtige Funktionen:

  • Sie wählt den Vorstand, den Hauptgeschäftsführer sowie seine Stellvertretung.
  • Sie fasst Beschlüsse über die autonome Rechtssetzung (Satzung, Dienstordnung mit Stellenplan, Unfallverhütungsvorschriften).
  • Sie setzt die Beitragsmaßstäbe fest.
  • Sie stellt den Haushaltsplan fest und nimmt die Jahresrechnung ab.

Die Vertreterversammlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Mitglieder BGW-Vertreterversammlung