Mehr Sicherheit bei Ständerbohrmaschinen Nachrüstung in Werkstätten für behinderte Menschen erforderlich

Ständerbohrmaschinen sowie die kleineren Säulen- und Tischbohrmaschinen sind leicht zu bedienen und geben ein sicheres Gefühl bei der Arbeit. Dennoch können sich Unfälle an der rotierenden Bohrspindel ereignen.

Ständerbohrmaschine mit Sicherheitsabdeckung der Bohrspindel

Hier sorgen die DGUV Regel 109-607 "Branchenregel Metallbau" und die DGUV Information 209-066 "Maschinen der Zerspanung" für mehr Sicherheit.

Eine geeignete einstellbare Spindelabdeckung muss für den Anwendungsbereich nachgerüstet werden, in dem Ständerbohrmaschinen für eine Bohrung eingestellt werden und diese Bohrung dann sehr häufig ohne Änderungen oder Werkzeugwechsel in Serie erfolgt. Dies ist in der Regel in den Metallbereichen oder Montage- und Verpackungsbereichen in Werkstätten für behinderte Menschen der Fall.

Die betreffenden Ständerbohrmaschinen sollten so schnell wie möglich nachgerüstet werden. Spindelabdeckungen sind derzeit ab etwa 60 Euro erhältlich. Dieser Schutz verhindert wirksam, dass man beim Betrieb unachtsam in die rotierende Spindel greift oder längere Haare und Teile der Kleidung von der Bohrspindel erfasst werden.

Für die Nachrüstung der Spindelabdeckung ist kein neues Konformitätsverfahren erforderlich. Sowohl für Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung als auch für Maschinen mit CE-Kennzeichnung reicht es, diese konstruktive Änderung zu dokumentieren und zu der Betriebsanleitung zu nehmen.