Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe (Fassung vom 13.07.2021)

Artikelnummer: TRGS 905

Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden.

Die TRGS 905 führt Stoffe auf, die nicht im Anhang der CLP-Verordnung genannt sind, sowie Stoffe, für die der AGS eine von der CLP-Verordnung abweichende Einstufung beschlossen hat.

Diese TRGS beinhaltet

  • Hinweise auf Vorschriften der Gefahrstoffverordnung
  • Besondere Stoffgruppen
  • Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
  • Verzeichnis krebserzeugender Stoffe der Kategorien 1A oder 1B mit stoffspezifischen Konzentrationsgrenuzen für die Einstufung von Gemische dieser Stoffe
  • Verzeichnis der CAS-Nummern