Unfallverhütungsvorschrift – Überfallprävention

Artikelnummer: DGUV Vorschrift 25

Der Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ ist um die Bereiche „Verkaufsstellen im Handel“ und „Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ erweitert worden. Die Vorschrift formuliert Schutzziele beim Umgang mit Bargeld und gilt nun auch für die Betriebe, die bei der BGW versichert sind.

Neben Vorgaben zur Gestaltung der Betriebsstätte geht es um Alarmierungsmöglichkeiten für Beschäftigte und den Einsatz von sichtbaren Kameras. Alle betroffenen Unternehmen müssen sich aktiv mit einem Notfallplan auseinandersetzen. Dabei sind zum Beispiel Maßnahmen zu treffen, um Beschäftigten nach Überfällen zielgerichtet zu helfen. Ebenso ist es Pflicht, dass ein Überfall umgehend dem zuständigen Unfallversicherungsträger - also der BGW - mitgeteilt werden muss.

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Titel: DGUV Vorschrift 25 Unfallverhütungsvorschrift - Überfallprävention
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