Arzneimittel im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege Informationen und Handlungshilfe zum sicheren Umgang

Artikelnummer: BGW 09-00-0000

In gesundheitsdienstlichen Einrichtungen werden regelmäßig Tätigkeiten mit Arzneimitteln durchgeführt. In geringem Umfang können solche Tätigkeiten aber auch in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege bei der Versorgung von Beschäftigten mit Erkrankungen (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, an betriebsintegrierten Arbeitsplätzen) oder in Wohneinrichtungen anfallen.

Manche Arzneimittel sind sensibilisierend oder haben krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffeigenschaften. Um feststellen zu können, wo Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möglicherweise mit gesundheitsschädigenden Arzneimitteln in Kontakt kommen, ist es notwendig, die relevanten Arbeitsplätze bzw. Funktionsbereiche (z.B. Wareneingang, Lager, Entnahme und Vorbereitung zur Gabe) zu kennen.

Die Expertenschrift beschreibt daher zunächst die einzelnen Stationen von Arzneimitteln auf ihrem Weg im Betrieb. Sie enthält wichtige Tipps zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Arzneimitteln und zeigt beispielhafte Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Exposition der Beschäftigten gegenüber Arzneimitteln auf. Die ebenfalls in der Schrift enthaltenen Muster-Gruppenbetriebsanweisungen können von Apotheken und Pflegeeinrichtungen als Ausgangspunkt zur Erstellung eigener Betriebsanweisungen genutzt werden.

Autorenschaft:

Dr. André Heinemann