Zwei Sprechblasen: eine mit einem Fragezeichen, die andere mit einem Ausrufezeichen

Gewusst wann: Pflichtenübertragung BGW magazin - 1/2023

Für die Prävention am Arbeitsplatz ist grund­sätzlich der Unternehmer oder die Unternehmerin zuständig. Doch es ist möglich, Pflichten auf Füh­rungs­kräfte zu übertragen. Dabei sind aller­dings einige Punkte zu beachten.

Das steht in DGUV Vorschrift 1 – „Grundsätze der Prävention“:

§ 13 Pflichtenübertragung

Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.

Fragen und Antworten


Von: Renate Korte und Christian Reinke