SV-Meldeportal ersetzt sv.net

Logo SV-Meldeportal - Arbeitgeber - Sozialversicherung

Seit Anfang Oktober 2023 steht Arbeitgebenden ein neues Portal für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge rund um die Sozialversicherung zur Verfügung. Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen und Selbstständige, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen.

Beim SV-Meldeportal handelt es sich um eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe. Es werden also keine Angaben für den Lohnnachweis ermittelt oder berechnet, sondern nur Einträge elektronisch übertragen. Das SV-Meldeportal ersetzt die bisherige Anwendung sv.net – diese wird nur noch bis 30. Juni 2024  weiterbetrieben (Stand: 16.04.2024).

Die Registrierung für das SV-Meldeportal ist ab sofort möglich. Dafür – und danach für jede Anmeldung am Portal – ist ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Das neue Portal ist barrierefrei bedienbar und auch mobil zugänglich. Zudem bietet es einen Online-Speicher für die Daten aus Sozialversicherungsmeldungen.

Zugang zur Anwendung: SV-Meldeportal

Handlungshilfen: Das Portal stellt umfangreiche FAQ sowie Anleitungen und Videos zur Registrierung und Nutzung zur Verfügung. Zudem gibt es ein allgemeines Vorstellungsvideo zu Ausrichtung und Funktionen des SV-Meldeportals.

Die DGUV bietet außerdem eine Kurzanleitung zur Lohnsummenmeldung (digitaler Lohnnachweis) an die gesetzliche Unfallversicherung im SV-Meldeportal.

Das SV-Meldeportal bietet eine gestufte Personalverwaltung mit Historienführung unter Nutzung des Online-Datenspeichers an. Für die Mitarbeitenden eines Unternehmens werden unter der Betriebsnummer die Basisdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer erfasst. Die in Meldungen für die Mitarbeitenden erfassten Daten werden automatisch in die Stammdaten mit Bezug auf den Monat des Meldedatums übernommen. Damit ist es möglich, spätere Meldungen einzelnen Zeiträumen zuzuordnen.

Zukünftig ist die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Die Nutzungsgebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer berechnet. Tipp: Wenn Sie sich bis zum 30. Juni 2024 im neuen SV-Meldeportal registrieren, können Sie das SV-Meldeportal bis zum 31. Dezember 2024 kostenlos nutzen! (Stand: 16.04.2024)

Mit dem Betrieb des SV-Meldeportals wurde die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt (Kontakt für technische Fragen und Anliegen).

FAQ zum Start der neuen Ausfüllhilfe