Pflegegeld

Glossar

Rehabilitation

Liegt ein Hilfebedarf aufgrund eines Versicherungsfalls der gesetzlichen Unfallversicherung vor, wird vorrangig Pflegegeld gezahlt (§ 44 Abs.1 i. V. m. Abs. 5 SGB VII).

Das Pflegegeld bietet den Versicherten ein höheres Maß an persönlicher Freiheit als die Pflege in Form einer Sachleistung.