Minderung der Erwerbsfähigkeit

Glossar

Rehabilitation

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist eine Prozentzahl. Ihre Höhe zeigt, wie schwer die Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit sind. Dabei werden die Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt. Welcher Beruf bisher ausgeübt wurde, spielt keine Rolle.

Anders als beim Grad der Behinderung (GdB) werden nur Gesundheitseinschränkungen berücksichtigt, die auf die Berufskrankheit oder den Arbeitsunfall zurückzuführen sind.

Ein Beispiel: Nach einem Armbruch auf dem Weg zur Arbeit wird aufgrund von anhaltenden Bewegungseinschränkungen eine MdE in Höhe von 20 Prozent festgestellt und eine entsprechende Rente gezahlt. Da bereits vor dem Unfall ein Knieschaden vorlag, beträgt der GdB 40 Prozent.