Unser Rückrufservice Corona – Herausforderung auch für die BGW

Bei der BGW sind extrem viele Verdachtsmeldungen auf Covid-19 als Berufskrankheit eingegangen. Die exponentielle Entwicklung hat negative Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer und erfordert eine stetige Priorisierung der Arbeitsprozesse und zusätzliche Personalressourcen. 

Die BGW kümmert sich daher zunächst vor allem um die Zahlung existenzsichernder Leistungen sowie um die Unterstützung Betroffener durch unser Reha-Management (Diagnostik und Rehabilitation). Entsprechend erfolgen Rückrufe nur zu bereits vorhandenen Fallmeldungen (Aktenzeichen). Unser Rückruf erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen.