Brennende Holzpellets

Holzpellets: Gefahr durch Kohlenmonoxid

Heizen mit Pellets liegt im Trend. Doch leider kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen durch Kohlenmonoxid-Vergiftungen beim Transport und der Lagerung von Holzpellets. Wie können Betriebe die Gefahr vermeiden?

Totenkopfsymbol als Gefahrstoffkennzeichnung für akut toxische Stoffe

Gefahrenpiktogramm "Totenkopf mit gekreuzten Knochen"  für akut toxische Stoffe

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses giftiges Gas. Je nach Konzentration in der Luft und Dauer der Exposition kann es zu Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod führen. Bei der Reaktion zwischen Holzinhaltsstoffen und umgebendem Luftsauerstoff entstehen verschiedene Kohlenstoffverbindungen, insbesondere Kohlenmonoxid.

Wichtig: Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung muss diese Gefahr für die Beschäftigten berücksichtigt werden. Es ist sicherzustellen, dass Mitarbeitende der Haustechnik und gegebenenfalls der Reinigung, die mit der Wartung, Reinigung oder Kontrolle der Pelletlagerstätte betraut sind, keinen gefährlichen CO-Konzentrationen ausgesetzt werden. Gefährdungsbereiche sind daher durch geeignete Messverfahren zu identifizieren und nach Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen; weiterhin müssen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen und diese regelmäßig zu den Gefährdungen unterwiesen werden.

Das ist zu tun:

  • Festlegen eines betrieblichen Freigabeverfahrens:
    • Vor Betreten sind Lüftungsmaßnahmen so lange durchzuführen, bis der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid unterschritten ist: 30 ppm im Lauf des Arbeitstags (8 Stunden) beziehungsweise maximal viermal 15 Minuten pro Tag ein Wert von 60 ppm (Freimessen).
    • In Lagern bis etwa 10 Tonnen reicht in der Regel eine natürliche Lüftung aus (z. B. belüftende Deckel). Ansonsten, insbesondere in Erdlagern oder bei ungünstiger Lage, ist eine technische Lüftung erforderlich.
    • Häufig wird eine Lüftungsdauer von mindestens 15 Minuten genannt. Die tatsächlich erforderliche Belüftungsdauer hängt jedoch von Lagervolumen, Füllstand, Lager- und Umgebungstemperatur, Lagerdauer und anderen Faktoren ab und kann länger sein.
  • Bereitstellen und Mitnahme tragbarer Personenwarngeräte für CO (regelmäßige Kalibrierung beachten!)
  • Bei Erdlagern und Silos ist ein Sicherungsposten außerhalb des Gefahrenbereichs vorzuhalten, der während der gesamten Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich (Sicht-)Kontakt zu den einfahrenden Beschäftigten hält und im Notfall Rettungsmaßnahmen einleiten kann. Der Sicherungsposten und die einfahrenden Beschäftigten sind zu unterweisen. Bei anderen Lagern ist eine weitere Person als zusätzliche Sicherung zu empfehlen.

Von: Catherine Burfeindt