Heilbehandlung

Glossar

Rehabilitation

Die BGW trägt die Kosten der stationären und ambulanten Heilbehandlung sowie der geeigneten Hilfsmittel und Medikamente. Bei einer Heilbehandlung zulasten der BGW entstehen Ihnen keine Zuzahlungen für stationäre und ambulante Behandlungen, Medikamente und physiotherapeutische Maßnahmen.