Haftungsablösung

Glossar

Rehabilitation

Ein ernsthafter Gesundheitsschaden, eine aufwendige Therapie oder langfristige Renten könnten eine hohe finanzielle Belastung für einen Betrieb darstellen. Die gesetzlichen Unfallversicherungen übernehmen dieses Risiko der Betriebe und stellen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen so von der zivilrechtlichen Haftung für diese Gesundheitsschäden frei.

Aufgrund dieser Haftungsablösung müssen Unternehmer oder Unternehmerinnen in der Regel keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn Beschäftigte einen Arbeits- oder Wegeunfall haben oder an einer Berufskrankheit erkranken sollten. Das sorgt für den Rechtsfrieden im Betrieb und bietet finanzielle Sicherheit. Deshalb zahlen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung.

Aus der Haftungsablösung ist allerdings grobe Fahrlässigkeit seitens des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ausgeschlossen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit objektiv auf einen erheblichen Verstoß gegen Arbeitgeberpflichten zurückzuführen ist. Dann kann die Unfallversicherung die verursachende Einrichtung in Regress nehmen. Denn die Verantwortung für eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen bleibt stets beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin.