Wie ist die Reinigung benutzter Tablettenteiler, Mörser oder Messer zum Zerteilen von Tabletten durchzuführen? - Ist eine gemeinsame Reinigung mit Geschirr zulässig?

Gemäß Nr. 4.2. Abs. 4 TRGS 525 muss die Reinigung von Behältnissen (Arzneimitteldosetten) und Gegenständen, die bei der Arzneimittelverteilung verwendet worden sind, getrennt von Geschirr erfolgen. Die getrennte Reinigung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:

  • manuelle Reinigung (z.B. in der Spüle): Das Spülwasser soll nach der Reinigung der für die zur Arzneimittelvorbereitung oder -gabe benutzten Gerätschaften unbedingt abgelassen und die Spüle sorgfältig nachgespült werden. Zur Vermeidung der Verschleppung von Arzneimittelresten im Spülwasser sollte das Spülgut anschließend unter fließendem Wasser noch einmal abgespült werden. Eine Reinigung von Geschirr ist in demselben Spülwasser nicht zulässig.
  • maschinelle Reinigung (Geschirrspülmaschine): Gegenstände, die zur Arzneimittelvorbereitung bzw. -gabe verwendet worden sind, dürfen nicht zusammen mit Geschirr in einem gemeinsamen Spülvorgang gereinigt werden. Für die Reinigung offener Mörser sind Geschirrspülmaschinen nicht geeignet. Mörser sollten immer manuell gereinigt werden.