Was ist unter dem „sachgerechten Umgang“ mit alkoholischen (Arzneimittel-)Präparaten (z.B. Ethanol, 2-Propanol) zu verstehen?

Der in Nr. 4.3 Abs. 3 TRGS 525 erwähnte sachgerechte Umgang weist auf die Problematik der Sprühdesinfektion hin, bei der unter ungünstigen Bedingungen eine Brand- und Explosionsgefahr bestehen kann. Hinzu kommt die inhalative Aufnahme der Präparate. In der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV ist ggf. zusammen mit dem Hygienebeauftragten zu prüfen, ob eine Substitution oder ein emissionsärmeres Verfahren möglich ist. So kann die Desinfektion mit fusselfreien Wischtüchern in vielen Fällen eine Alternative darstellen.