Habe ich eventuell eine Berufskrankheit an den Händen?

Ein Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung liegt vor, wenn die Hautkrankheit durch die berufliche Tätigkeit verursacht oder verschlimmert wird.
Wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin bzw. Hautarzt oder Hautärztin. Wenn Sie einverstanden sind, meldet er oder sie Ihre Erkrankung der Berufsgenossenschaft. Sie können sich aber auch direkt an die BGW wenden. Die Berufsgenossenschaft als Ihre Partnerin bietet Ihnen schon zu Beginn der Erkrankung Hilfe an. Hierfür unterhält die BGW spezialisierte Schulungs- und Beratungszentren, schu.ber.z genannt. Gemeinsam mit Ihnen kann dann die Frage geklärt werden, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt und ein individuelles, speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Rehabilitationskonzept erstellt werden.