Wer kann teilnehmen?

Wer in einem Unternehmen arbeitet, das bei der BGW versichert ist, kann an unseren Seminaren teilnehmen. Andere Interessentinnen und Interessenten können sich unter bestimmten Voraussetzungen über die für sie zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden - erkundigen Sie sich dort.

Falls Sie Ihre Kenntnisse nach einiger Zeit auffrischen und ein Seminar ein zweites Mal besuchen möchten: Sie können alle Seminare vier Jahre nach Ihrer ersten Teilnahme wiederholen, die Grundseminare für Sicherheitsbeauftragte sowie Seminare für Führungskräfte allerdings erst nach sechs Jahren. Für die Teilnahme müssen Sie keinen Urlaub oder Bildungsurlaub nehmen. Ihre Unternehmensleitung muss Sie dafür freistellen.

Jedes Seminar ist genau beschrieben. Bitte überlegen Sie bei der Auswahl genau, ob die Inhalte Ihren Anforderungen entsprechen. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie zu der Zielgruppe gehören und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Je ähnlicher die Erwartungen und der berufliche Kenntnisstand einer Gruppe von Teilnehmenden sind, umso erfolgreicher verläuft ein Seminar für alle.

Bitte wählen Sie für Ihren Seminartermin eine Schulungsstätte aus, die im gleichen Bereich liegt wie das Unternehmen, für das Sie tätig sind. Wir lassen pro Seminartermin maximal zwei Teilnehmende aus ein und demselben Unternehmen zu.