Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bestimmt bei persönlichen Versicherungen die Höhe der Geldleistungen im Versicherungsfall. Sie ist einkommensunabhängig und beträgt mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße, aufgerundet auf volle 1.000 Euro. Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV), der sich aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr errechnet.

Die Versicherungssumme kann zwischen den Grenzen der Mindest- und Höchstversicherungssumme frei gewählt werden.

Aktuelle Werte (seit 1. Januar 2024)
  • Mindestversicherungssumme: 26.000 Euro (bis 31. Dezember 2023: 25.000 Euro)
  • Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro