Sie werden als Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Unternehmen eingesetzt?
Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer als Beschäftigte bei der Durchführung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und übernehmen wichtige Aufgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (§22 SGB VII).
Hinweis: Sicherheitsbeauftragte sollen deshalb keine Führungskräfte mit Verantwortung für den Arbeitsschutz sein.