Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Rechtsgrundlagen und weitergehende Informationen


Rechtsgrundlagen

Weitergehende Informationen

Arbeitssicherheitsgesetz:

  • §3
  • §6

Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Anhang 3 „Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben“
  • Anhang 4 „Betriebsspezifischer Teil der Betreuung“

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

DGUV: Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) - Informationen für Ausbildungsträger