Werkstattrat

Illustration: Eine Person im Blaumann und eine Person im Rollstuhl

Eine besondere Interessensvertretung in einer WfbM ist der Werkstattrat. Dies ist ein Gremium behinderter Menschen, die im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind. Rechtsgrundlage ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung, die die Errichtung, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Wahl des Werkstattrats regelt. Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Menschen im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt und hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.

Der Werkstattrat kann  Ideen, Meinungen, Vorstellungen und Konzepte der Geschäftsführung bzw. der Werkstattleitung vorlegen und auch Probleme thematisieren. Er hat z.B. ein Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, von Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung oder auch bei baulichen Veränderungen. 

Mitbestimmen darf der Werkstattrat u.a. bei der Arbeitszeit, Pausenzeiten, Fahrdiensten, Verpflegung, Regelungen zum Entgelt, aber auch dabei, welche arbeitsbegleitenden Maßnahmen die Werkstatt anbietet. Mitglieder des Werkstattrates nehmen an den Sitzungen des ASA teil.

Damit alle Personen auch mitwirken können, ist es wichtig, dass alle nötigen Informationen in Leichter Sprache vorliegen. Damit ist sichergestellt, dass jeder die Informationen auch versteht und eine gute Entscheidung getroffen werden kann.

Quellen: