Fremdumlagen

Unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften findet eine solidarische Lastenverteilung statt. An dieser Umlage nimmt grundsätzlich jedes Unternehmen teil, allerdings wird nur ein Teil der Fremdumlagen extra ausgewiesen. Freibeträge werden in der angegebenen Höhe berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt prozentual anhand des Beitragssatzes.