MRSA - methicillinresistenter Staphylococcus aureus

Von Patientinnen und Patienten, die MRSA-besiedelt oder infiziert sind, gehen Besiedelungsrisiken auch für die Beschäftigten aus. Zu klären sind Fragen zu Screenings, Sanierungen und zur Ausübung der Tätigkeit bei MRSA-Besiedlung. Dabei gibt es vielfach bewährte Regelungen, über die sich Betriebe informieren sollten. Zeigt eine Untersuchung von Beschäftigten einen positiven Befund, sollte für den Zeitraum bis zur nachgewiesenen Sanierung ein Konzept zur Festlegung der Tätigkeitsbereiche zusammen mit der Hygienekommission des Hauses und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin erstellt werden.

Die bloße Besiedlung durch den MRSA-Keim stellt noch keine Erkrankung dar. Sie wird erst zu einer Gefahr, wenn der Erreger über offene Wunden in den Körper eindringt und die Entzündung nicht mit Antibiotika behandelt werden kann. Zwei neuere Studien ergaben jedoch eine äußerst geringe MRSA-Prävalenz bei Beschäftigten in der Altenpflege beziehungsweise in einer kardiologischen Klink: Von allen Beschäftigten waren jeweils nur ein bis drei Prozent betroffen.