Sie sind Führungskraft?

Sie haben eine leitende Funktion und für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Personalverantwortung (z. B. Einstellung, Beurteilung, Entlassung). Zudem nehmen Sie Arbeitsschutzpflichten wahr, etwa indem Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Hierzu zählen Mitglieder der Geschäftsführung, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Abteilungsleitungen aus den Mitgliedsbetrieben der BGW. Pflegedienst-, Einrichtungs- und Stationsleitungen fallen ebenfalls in diese Zielgruppe.