Sie übernehmen besondere Aufgaben für Arbeitssicherheit und Gesundheit im Unternehmen?
Sie unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer als Beschäftigte bei der Durchführung von Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sind beispielsweise als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter oder als Beauftragte (für QM, BGM, BEM o.ä.) tätig.