Ersthelfer und Ersthelferinnen

Um im Notfall gut reagieren zu können, muss jeder Betrieb mit zwei oder mehr Beschäftigten mindestens einen Ersthelfer oder eine Ersthelferin haben. Ab 20 Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent ausgebildete Ersthelferinnen oder Ersthelfer sein.

Die BGW übernimmt in vielen Fällen die Kosten für die Aus- und Fortbildung für Ersthelferinnen und Ersthelfer. Hier geht es zum Online-Verfahren zur Prüfung, ob eine Kostenübernahme durch die BGW möglich ist