Erste-Hilfe-Ausbildung

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Zur Schulung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: die Grundausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung, das "Erste-Hilfe-Training". Die Kosten für alle anderen Kurse wie beispielsweise "Sofortmaßnahmen am Unfallort" werden nicht von der BGW übernommen.