Betriebsärzte und Betriebsärztinnen

Betriebsärzte und Betriebsärztinnen haben eine fachärztliche Qualifikation für Arbeitsmedizin oder für eine andere medizinische Fachrichtung mit Zusatzqualifikation für Betriebsmedizin.

Sie beurteilen beispielsweise Infektionsrisiken oder Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe, oder sie schätzen Belastungen und Beanspruchungen zum Beispiel für den Rücken, die Haut oder die Psyche. Sie müssen bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Dabei beraten sie zu Schutzmaßnahmen, bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und Planung gesundheitsfördernder Arbeitsabläufe. Sie leisten die arbeitsmedizinische Vorsorge und unterstützen bei der Wiedereingliederung länger erkrankter Beschäftigter. Dabei unterliegen sie der ärztlichen Schweigepflicht. So können sie individuelle Schutzmaßnahmen empfehlen ohne Informationen zum Gesundheitszustand der Beschäftigten weiterzugeben.