Betriebliche Interessenvertretung
In vielen größeren Betrieben gibt es eine betriebliche Interessenvertretung – den Betriebsrat in säkularen beziehungsweise die Mitarbeitendenvertretung in kirchlichen Einrichtungen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der gewählten Vertretung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sie muss über Angelegenheiten des Arbeitsschutzes informiert und angehört werden. Denn sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutzbetreuung.