Beitragsfuß

Der Beitragsfuß wird vom Vorstand der BGW abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres beschlossen. Im dargestellten Muster handelt es sich lediglich um einen fiktiven Beitragsfuß. Die aktuellen Werte finden Sie hier:

Beitragsfuß und Ausgleichsumlage für das Jahr 2023
  • Für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Betriebe (BGW-Basis-Beitragsfuß): 1,94
  • Für alle nicht gemeinnützigen Unternehmen: 2,07

Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege: 8 Cent pro 1.000 Euro Entgelt