Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege

Die BGW erhebt die Aufwendungen für Versicherte, die unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in der Wohlfahrtspflege tätig sind, anteilig im Rahmen einer gesonderten Umlage. An dieser Umlage nehmen ausschließlich die Unternehmen der Wohlfahrtspflege teil. Im Musterbeitragsbescheid ist ein fiktiver Beitragsfuß für die Ausgleichsumlage hinterlegt. Aktuelle Werte können Sie weiter oben auf dieser Seite unter dem Eintrag "Beitragsfuß" nachlesen.