Anzahl der Beschäftigten
Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Aber auch darüber hinaus spielt das Kriterium „Anzahl der Beschäftigten“ eine wichtige Rolle: Sicherheitsbeauftragte sollten die von ihnen betreuten Beschäftigten persönlich kennen. Auch hier gilt also: Je größer ein Betrieb ist, desto eher entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Sicherheitsbeauftragten.
Übrigens: In Kinder-Tageseinrichtungen sind die betreuten Kinder nach § 22 SGB VII bei der Bestimmung der Zahl der SiB als "Beschäftigte" zu werten.
Für eine erste Orientierung über die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten lassen sich die Kriterien "Unfall- und Gesundheitsgefahren" sowie "Anzahl der Beschäftigten" gemeinsam betrachten. Beachten Sie hierzu unsere Empfehlung, die sie weiter unten auf dieser Seite finden!