Anzahl der Beschäftigten
- Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen mindestens ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
- Ab 50 Beschäftigten sollten es mindestens zwei sein.
- Übrigens: In Kitas zählen die Kinder mit dazu.
In größeren Betrieben sind je nach Gefährdungslage entsprechend mehr Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Betriebliche Gefährdungstypen sind in drei Gruppen eingeteilt: hohe, mittlere und niedrige Gefährdung.
Die branchenspezifische Gefährdungsgruppe Ihres Betriebes finden Sie in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Abschnitt „Betreuungsgruppen“, Anlage 2, Abschnitt 4.
Gruppe III: niedrige Gefährdung
Die meisten bei der BGW versicherten Betriebe gehören zur Gruppe mit niedriger Gefährdung.
- Hier sollten ab Größe von 250 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
- In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 250 bis 350 Mitarbeitende kommen.
Gruppe II: mittlere Gefährdung
Betriebe mit mittlerer Gefährdung sind zum Beispiel Kliniken, Forschungseinrichtungen, Labore, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Küchen, Wäschereien und das Gebäudemanagement für stationäre ärztliche Einrichtungen sowie Schädlingsbekämpfungsbetriebe.
- Hier sollten ab Größe von 150 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
- In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 75 bis 150 Mitarbeitende kommen.
Gruppe I: hohe Gefährdung
Hohe Gefährdungen treten in bei der BGW versicherten Betrieben in der Regel nicht auf.
- Hier sollten ab Größe von 100 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
- In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 50 bis 125 Mitarbeitende kommen.
Ausgehend von diesen Richtwerten sind dann die weiteren Kriterien der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu betrachten.