Anzahl der Beschäftigten

  • Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen mindestens ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
  • Ab 50 Beschäftigten sollten es mindestens zwei sein.
  • Übrigens: In Kitas zählen die Kinder mit dazu.

In größeren Betrieben sind je nach Gefährdungslage entsprechend mehr Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Betriebliche Gefährdungstypen sind in drei Gruppen eingeteilt: hohe, mittlere und niedrige Gefährdung.

Die branchenspezifische Gefährdungsgruppe Ihres Betriebes finden Sie in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Abschnitt „Betreuungsgruppen“, Anlage 2, Abschnitt 4.

Gruppe III: niedrige Gefährdung

Die meisten bei der BGW versicherten Betriebe gehören zur Gruppe mit niedriger Gefährdung.

  • Hier sollten ab Größe von 250 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
  • In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 250 bis 350 Mitarbeitende kommen.

Gruppe II: mittlere Gefährdung

Betriebe mit mittlerer Gefährdung sind zum Beispiel Kliniken, Forschungseinrichtungen, Labore, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Küchen, Wäschereien und das Gebäudemanagement für stationäre ärztliche Einrichtungen sowie Schädlingsbekämpfungsbetriebe.

  • Hier sollten ab Größe von 150 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
  • In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 75 bis 150 Mitarbeitende kommen.

Gruppe I: hohe Gefährdung

Hohe Gefährdungen treten in bei der BGW versicherten Betrieben in der Regel nicht auf.

  • Hier sollten ab Größe von 100 Mitarbeitenden mindestens drei Sicherheitsbeauftragte zur Verfügung stehen.
  • In größeren Betrieben sollten auf eine/n Sicherheitsbeauftragte/n 50 bis 125 Mitarbeitende kommen.

Ausgehend von diesen Richtwerten sind dann die weiteren Kriterien der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu betrachten.