ukraine-intro

Durch den Krieg in der Ukraine verlassen aktuell viele Menschen ihre Heimat und suchen Schutz vor der Gewalt und Zuflucht in Deutschland und den Nachbarländern. Die Bevölkerung hierzulande ist betroffen und entsetzt vom Schicksal der Ukrainerinnen und Ukrainer und engagiert sich in vielfältiger Weise, um das Leid zu lindern und Unterstützung zu bieten.

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Versicherungsschutz für Helfende

Helfende im Ehrenamt

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Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Allerdings ist nicht jedes freiwillige Tätigwerden und bürgerliche Engagement versichert. Für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist unerlässlich, dass die Tätigkeit im Auftrag einer Gebietskörperschaft (z. B. Kommune) oder einer Organisation (z. B. kirchliche oder wohlfahrtspflegerische Einrichtungen) erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass in der gesetzlichen Unfallversicherung verschiedene Zuständigkeiten vorgesehen sind und beachten die Informationen zur Zuständigkeit für Helfende.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Unternehmen der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens, für die die Zuständigkeit der BGW besteht.

FAQ für Unternehmer und Unternehmerinnen

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FAQ für Engagierte

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Ihre Frage ist nicht dabei oder konnte nicht abschließend geklärt werden?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl von denkbaren Konstellationen nicht in der Lage sind, jede Variante einzeln zu benennen. Sollten Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular mit einer Darstellung des Sachverhalts an unsere Unternehmerbetreuung. Sie erhalten schnellstmöglich Antwort zu Ihrem Anliegen.

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Hilfe für die Psyche

Psychische Belastung: Ukraine-Hilfe

Infektionsschutz und Hygiene

Hygiene und Infektionsschutz: Ukraine-Hilfe

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Handlungshilfe bei Biss-, Schnitt- und Stichverletzungen

Ukraine-Hilfe

Farben der Ukraine

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Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Allerdings ist nicht jedes freiwillige Tätigwerden und bürgerliche Engagement versichert. Für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist unerlässlich, dass die Tätigkeit im Auftrag einer Gebietskörperschaft (z. B. Kommune) oder einer Organisation (z. B. kirchliche oder wohlfahrtspflegerische Einrichtungen) erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass in der gesetzlichen Unfallversicherung verschiedene Zuständigkeiten vorgesehen sind und beachten die Informationen zur Zuständigkeit für Helfende.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Unternehmen der Wohlfahrtspflege und des Gesundheitswesens, für die die Zuständigkeit der BGW besteht.

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