Wer erhält eine Verletztenrente und wie?
In den allermeisten Fällen, in denen Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt wurde, handelte es sich um leichte Erkrankungen ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Covid-19-Erkrankung heilte ohne längerfristige Folgen aus.
Ein Rentenanspruch kann bestehen, wenn Beeinträchtigungen über mehr als 26 Wochen nach dem Versicherungsfall hinaus bestehen. Es wird geprüft, ob die Erkrankungsfolgen der Berufskrankheit eine rentenberechtigte Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingen. Die Entscheidung über Verletztenrenten fällt ein paritätisch aus Versicherten und Arbeitgebern besetzter Rentenausschuss der BGW nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die Zuerkennung einer Rente gelten gesetzlich festgelegt besondere Maßstäbe: Jede Diagnose und Beeinträchtigung muss im Vollbeweis nachgewiesen werden. Ebenso ist nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen Folge der Berufskrankheit sind. In der Regel erfolgt das durch die Einholung von Gutachten. Wenn grundsätzlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent auf die Berufskrankheit zurückführbar ist, erhält der oder die Betroffene von der BGW eine Rente. Diese errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit.