Welche Leistungen erhalten Versicherte bei anerkannter Berufskrankheit?
Als Lohnersatzleistung erhalten die Versicherten das sogenannte Verletztengeld. Benötigen Betroffene Unterstützung bei der Heilbehandlung oder Rehabilitation, werden von der BGW zeitnah die notwendigen Maßnahmen veranlasst, nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Das heißt, die Rehabilitation hat stets Vorrang. Sie erfolgt bei der gesetzlichen Unfallversicherung "mit allen geeigneten Mitteln".
Mögliche Maßnahmen sind ambulante oder stationäre Reha, Physio- oder Psychotherapie. Sind Betroffene längerfristig beeinträchtigt, werden sie vom Reha-Management der BGW persönlich betreut, um individuell die bestmögliche Rehabilitation zu erreichen. Für Beschäftigte mit anerkannter Berufskrankheit und Post-Covid-Beschwerden hat die BGW gemeinsam mit den BG-Kliniken das Post-COVID-Programm entwickelt. Die diagnostische Abklärung in den BG Kliniken erfolgt interdisziplinär unter Einbeziehung der relevanten Fachbereiche.