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Eine Eignungsuntersuchung klärt dem Arbeitgeber die Frage, ob ein Beschäftigter die gesundheitlichen Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit erfüllt. Gesundheitliche Bedenken haben zur Folge, dass die Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf.

Die Pflichtvorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die spezifische Tätigkeit. Bei der Pflichtvorsorge wird vom Arbeitgeber nur überprüft, ob eine Vorsorge stattgefunden hat, nicht ob "gesundheitliche Bedenken" vorliegen.