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Qualifizierungs- beziehungsweise Schulungsbedarfe ergeben sich aus den betrieblichen Arbeitsschutzzielen, Arbeitsaufgaben, Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinischen Vorsorgen oder resultieren aus Anforderungen im Vorschriften- und Regelwerk. Künftige Entwicklungen wie Vorschriftenänderungen oder neue Technologien sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Zum Beispiel in einem Schulungsplan ist festzuhalten, wer an welchen Maßnahmen wann teilnimmt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden im erforderlichen Umfang von der Arbeit freigestellt.