Weitere Infos

Für Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten reicht es häufig aus, wenn der Betrieb

  • eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung nutzt (Leitfäden der Länder/ Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger) oder
  • an der Regelbetreuung teilnimmt und seine Fachkraft für Arbeitssicherheit/sein Betriebsarzt/seine Betriebsärztin ihm Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung überlässt oder
  • an einem alternativen Betreuungsmodell (zum Beispiel einem Unternehmermodell) seines Unfallversicherungsträgers teilnimmt und er die dort vorgesehenen Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung anwendet und eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Achtung: Bei bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel das Arbeiten mit Gefahr- oder Biostoffen oder beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, bestehen zum Teil besondere Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.