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Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten sollten sich an einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen entsprechenden arbeitsmedizinischen beziehungsweise sicherheitstechnischen Dienstleister wenden und die Grundbetreuung sowie die Modalitäten für die anlassbezogene Betreuung vertraglich vereinbaren.

Regelbetreuung mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Betreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht aus:

  • Grundbetreuung
  • Anlassbezogener Betreuung

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung erfolgt durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie umfasst folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Erstellung beziehungsweise Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Ableitung von Maßnahmen hieraus

Die Grundbetreuung ist regelmäßig – spätestens alle fünf Jahre – zu wiederholen. Fristen anderer Verordnungen wie beispielsweise nach der Biostoffverordnung und nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bleiben davon unberührt. Zum Beispiel müssen Teile der Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation nach der BiostoffV bereits nach 2 Jahren überprüft werden.

Anlassbezogene Betreuung

Neben der Grundbetreuung lässt sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen. Zu dieser anlassbezogenen Betreuung kann zum Beispiel gehören:

  • Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung von Betriebsanlagen, Betriebsstätten oder der Betriebsorganisation
  • Einführung neuer oder grundlegende Veränderung vorhandener Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • Einführung neuer oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer beziehungsweise Änderung vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe beziehungsweise Gefahrstoffe
  • Auswahl und Erprobung von Persönlichen Schutzausrüstungen
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten