Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es gibt organisatorische Regelungen zu Koordination, Aufsicht und Kontrolle der Fremdfirmen, wenn mit besonderen Gefahren oder einer möglichen gegenseitigen Gefährdung durch die Tätigkeit von Fremdfirmen im Betrieb zu rechnen ist (dabei Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen).
  • Die Kommunikationswege zwischen Fremdfirmenangehörigen sowie eigenen Führungskräften und Beschäftigten sind geregelt – zum Beispiel wer ist zu informieren, wenn Abläufe nicht funktionieren, Regelung von Arbeitsanweisungen und Weisungsbefugnissen.
  • Mit Fremdfirmen und Lieferanten werden die jeweiligen Einsatzbedingungen sowie die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz abgeklärt (zum Beispiel körperliche Anforderungen, Umgebungseinwirkungen, Persönliche Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Vorsorge).