Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Die Gefährdungen beim Einsatz von Fremdfirmen werden beurteilt (Gefährdungsbeurteilung).
  • Bei der Auswahl von Fremdfirmen und Lieferanten werden arbeitsschutzrelevante Kriterien berücksichtigt und in den Verträgen mit den Fremdfirmen festgeschrieben (zum Beispiel spezifische betriebliche Einsatzbedingungen, Einweisung von Fremdfirmenangehörigen in betriebsspezifische Gefahren, Regelungen und erforderliche Schutzmaßnahmen, Koordinierung).