Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Für die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen ist eine dafür verantwortliche Person benannt.
  • Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen berücksichtigt.
  • Es ist festgelegt, welche ergonomischen, sicherheitstechnischen und gesundheitsrelevanten Aspekte bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen zu berücksichtigen sind (zum Beispiel gekennzeichnete Arbeitsmittel; Einsatzstoffe hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit prüfen). Wenn möglich, weniger gefährliche Ersatzstoffe beschaffen (Substitutionsverfahren).
  • Die Erfahrungen der Beschäftigten werden bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen mit einbezogen.
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin werden frühzeitig in den Beschaffungsprozess einbezogen.