Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Die zuständige Person für die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist festgelegt.
- Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin wird zur Beratung hinzugezogen.
- Es ist ermittelt und festgelegt, zu welchen Anlässen und wie die arbeitsmedizinische Vorsorge umzusetzen ist (Zielgruppen/Namen, Art der Vorsorge, Beratung).
- Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden berücksichtigt.
- Die Termine für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind festgelegt.
- Es wird kontrolliert, ob die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat.
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird dokumentiert (Vorsorgekartei).