Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Die zuständige Person für die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist festgelegt.
  • Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin wird zur Beratung hinzugezogen.
  • Es ist ermittelt und festgelegt, zu welchen Anlässen und wie die arbeitsmedizinische Vorsorge umzusetzen ist (Zielgruppen/Namen, Art der Vorsorge, Beratung).
  • Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden berücksichtigt.
  • Die Termine für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind festgelegt.
  • Es wird kontrolliert, ob die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat.
  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird dokumentiert (Vorsorgekartei).