Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Es ist ermittelt und festgelegt, bei welchen Anlässen eine Kommunikation und eine Zusammenarbeit mit externen Stellen aus arbeitsschutzrelevanter Sicht erforderlich oder zweckmäßig sind (zum Beispiel mit Arbeitsschutzämtern, Unfallversicherungsträgern).
- Es ist sichergestellt, dass bei den entsprechenden Anlässen die externe Stelle kontaktiert wird.
- Es ist sichergestellt, wie mit den von den externen Stellen erhaltenen Informationen umgegangen wird.