Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist ermittelt und festgelegt, bei welchen Anlässen eine Kommunikation und eine Zusammenarbeit mit externen Stellen aus arbeitsschutzrelevanter Sicht erforderlich oder zweckmäßig sind (zum Beispiel mit Arbeitsschutzämtern, Unfallversicherungsträgern).
  • Es ist sichergestellt, dass bei den entsprechenden Anlässen die externe Stelle kontaktiert wird.
  • Es ist sichergestellt, wie mit den von den externen Stellen erhaltenen Informationen umgegangen wird.