Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es gibt klare Regelungen, wie Informationen zum Arbeitsschutz auf und zwischen den Hierarchieebenen weitergegeben werden: wer, wem, wann, welche Informationen übermittelt.
  • Es ist festgelegt, dass Beschäftigte Informationen über Mängel, Gefährdungen, Störungen im Ablauf und Beinahe-Unfälle weitergeben und wie sie dies tun können.
  • Die Führungskräfte sind angewiesen, die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit im alltäglichen Handeln zu verdeutlichen.
  • Die Beschäftigten können ihre Ideen und Erfahrungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes einbringen (zum Beispiel durch regelmäßige Gespräche mit Führungskräften, in Teambesprechungen, im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, durch ein betriebliches Vorschlagswesen).
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin arbeiten mit den Verantwortlichen zusammen und informieren sich frühzeitig gegenseitig.
  • Bei mehr als 20 Beschäftigten: Die Arbeitsschutzthemen werden im Arbeitsschutzausschuss behandelt.