Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Es gibt klare Regelungen, wie Informationen zum Arbeitsschutz auf und zwischen den Hierarchieebenen weitergegeben werden: wer, wem, wann, welche Informationen übermittelt.
- Es ist festgelegt, dass Beschäftigte Informationen über Mängel, Gefährdungen, Störungen im Ablauf und Beinahe-Unfälle weitergeben und wie sie dies tun können.
- Die Führungskräfte sind angewiesen, die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit im alltäglichen Handeln zu verdeutlichen.
- Die Beschäftigten können ihre Ideen und Erfahrungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes einbringen (zum Beispiel durch regelmäßige Gespräche mit Führungskräften, in Teambesprechungen, im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, durch ein betriebliches Vorschlagswesen).
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin arbeiten mit den Verantwortlichen zusammen und informieren sich frühzeitig gegenseitig.
- Bei mehr als 20 Beschäftigten: Die Arbeitsschutzthemen werden im Arbeitsschutzausschuss behandelt.