Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Es ist festgelegt, wie die Beauftragten in die betrieblichen Strukturen und Abläufe eingebunden werden.
- Es ist festgelegt, wie die Beauftragten mit den Führungskräften und Verantwortlichen für den Arbeitsschutz (Pflichtenübertragung) zusammenarbeiten.
- Es ist festgelegt, wie die Beauftragten untereinander sowie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin zusammenarbeiten.
Bei mehr als 20 Beschäftigten:
- Die Interessenvertretung oder Vertreter der Interessenvertretung sind im Arbeitsschutzausschuss vertreten.
- Die Beauftragten oder Vertreter (Delegierte) der Beauftragten sind im Arbeitsschutzausschuss vertreten.