Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist festgelegt, wie die Beauftragten in die betrieblichen Strukturen und Abläufe eingebunden werden.
  • Es ist festgelegt, wie die Beauftragten mit den Führungskräften und Verantwortlichen für den Arbeitsschutz (Pflichtenübertragung) zusammenarbeiten.
  • Es ist festgelegt, wie die Beauftragten untereinander sowie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin zusammenarbeiten.

Bei mehr als 20 Beschäftigten:

  • Die Interessenvertretung oder Vertreter der Interessenvertretung sind im Arbeitsschutzausschuss vertreten.
  • Die Beauftragten oder Vertreter (Delegierte) der Beauftragten sind im Arbeitsschutzausschuss vertreten.