Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist festgelegt, welche Unterweisungen durchgeführt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
  • Es ist festgelegt, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
  • Die Inhalte der Unterweisung sind festgelegt (wie Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, auch Beschäftigungsbeschränkungen).
  • Die Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt.
  • Es ist festgelegt, wer die Unterweisungen durchführt.
  • Besondere Personengruppen, wie Zeitarbeitnehmer, Praktikanten, Jugendliche usw. sind bei der Unterweisung und der Festlegung der Intervalle der Unterweisung mit berücksichtigt.
  • Die Vorgehensweise der Unterweisung ist festgelegt.
  • Die Unterweisungen sind sorgfältig vorbereitet und organisiert (Zeit, Raum, Information, Hilfsmittel zur Unterweisung, wie Folien, Filme, IT-Unterstützung, interaktive Lernprogramme).
  • Die Fristen und Anlässe für die Unterweisung sind festgelegt:

    • Erstunterweisungen – Information über allgemeine Gefahren/Gefährdungen
    • Aufgaben- und tätigkeitsbezogene Unterweisung
    • Wiederholungsunterweisungen
    • Unterweisung bei besonderen Anlässen wie, Unfälle, Beinahe-Unfälle, neue Maschinen oder Arbeitsverfahren
    • Unterweisungen für neue Beschäftigte
  • Die Unterweisungen werden dokumentiert.