Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Es ist festgelegt, welche Unterweisungen durchgeführt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
- Es ist festgelegt, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind. Dabei werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
- Die Inhalte der Unterweisung sind festgelegt (wie Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, auch Beschäftigungsbeschränkungen).
- Die Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt.
- Es ist festgelegt, wer die Unterweisungen durchführt.
- Besondere Personengruppen, wie Zeitarbeitnehmer, Praktikanten, Jugendliche usw. sind bei der Unterweisung und der Festlegung der Intervalle der Unterweisung mit berücksichtigt.
- Die Vorgehensweise der Unterweisung ist festgelegt.
- Die Unterweisungen sind sorgfältig vorbereitet und organisiert (Zeit, Raum, Information, Hilfsmittel zur Unterweisung, wie Folien, Filme, IT-Unterstützung, interaktive Lernprogramme).
Die Fristen und Anlässe für die Unterweisung sind festgelegt:
- Erstunterweisungen – Information über allgemeine Gefahren/Gefährdungen
- Aufgaben- und tätigkeitsbezogene Unterweisung
- Wiederholungsunterweisungen
- Unterweisung bei besonderen Anlässen wie, Unfälle, Beinahe-Unfälle, neue Maschinen oder Arbeitsverfahren
- Unterweisungen für neue Beschäftigte
- Die Unterweisungen werden dokumentiert.