Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Maßnahmen terminieren
  • Person für Umsetzung der Maßnahmen bestimmen
  • Beschreiben, wie die Maßnahmen umgesetzt werden
  • Sicherstellen, dass alle relevanten Informationen aus der Gefährdungsbeurteilung an alle betroffenen Personen weitergeleitet werden
  • Umsetzung der Maßnahmen organisieren
  • Maßnahmen umsetzen

Wichtig: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen Maßnahmen vorsehen, die den Gefährdungslagen Rechnung tragen. Technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen.