Was mache ich, was ist zu tun?

  • Die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, für die die Gefährdungen ermittelt und beurteilt werden, sind festgelegt.
  • Es ist festgelegt, wie mit gleichartigen Tätigkeiten oder Arbeitsplätzen verfahren wird.
  • Es ist sichergestellt, dass alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten berücksichtigt sind – auch besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit einbeziehen.
  • Es ist sichergestellt, dass alle Gefährdungsfaktoren in den festgelegten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten berücksichtigt werden.
  • Es ist sichergestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch Hinweise über Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen an Arbeitsmitteln und Einrichtungen liefert.