Was mache ich, was ist zu tun?
Zum Beispiel:
- Es ist festgelegt, welche Personen die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich durchführen.
- Betriebsarzt/ Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die betriebliche Interessenvertretung werden beteiligt.
- Die Erfahrungen der Führungskräfte und der Beschäftigten werden einbezogen.
- Die Gefährdungsbeurteilung wird nach dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung (Regelkreisprinzip) durchgeführt: Festlegen von Arbeitsbereich/ Tätigkeit, Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeitskontrolle, Verbesserungsmaßnahmen. Der zeitliche Abstand der Wirksamkeitskontrolle richtet sich nach der Art der Gefährdung.
- Die Gefährdungsbeurteilung wird bei besonderen Anlässen überprüft und angepasst – siehe unten.
Die Fristen für die Wirksamkeitskontrolle werden festgelegt.