Was mache ich, was ist zu tun?

Zum Beispiel:

  • Es ist festgelegt, welche Personen die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich durchführen.
  • Betriebsarzt/ Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die betriebliche Interessenvertretung werden beteiligt.
  • Die Erfahrungen der Führungskräfte und der Beschäftigten werden einbezogen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung wird nach dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung (Regelkreisprinzip) durchgeführt: Festlegen von Arbeitsbereich/ Tätigkeit, Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeitskontrolle, Verbesserungsmaßnahmen. Der zeitliche Abstand der Wirksamkeitskontrolle richtet sich nach der Art der Gefährdung.
  • Die Gefährdungsbeurteilung wird bei besonderen Anlässen überprüft und angepasst – siehe unten.

Die Fristen für die Wirksamkeitskontrolle werden festgelegt.